AW: Seltsame Zeugnisformulierung
Hallo Blümchen,
nachdem ich mir das ganze durch den Kopf gehen ließ - und auch aufgrund Deines Postings - werde ich nochmal ein qualifiziertes Zeugnis einfordern! Mit einer Arbeitsbescheinigung wie am Bau kann ich mich nirgends bewerben, dieses Zeugnis kann man sicher keinem zusenden, ohne sofort aussortiert zu werden. Leider steht die gesetzliche Lage im Alpenland gegen mich - hier muß der AG Dir nur ein einfaches Zeugnis ausstellen, qualifiziertes Zeugnis muß er nicht, liegt in seinem gnädigen Ermessen - trotzdem werde ich mich nochmal höflich aber bestimmt an die Firma wenden - bin ja dort nicht nur 2 Monate gewesen!!
Geändert von Henrica (04.03.2010 um 07:56 Uhr).
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