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Alt 10.03.2010, 00:03
Blümchen Blümchen ist gerade online
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Registriert seit: 18.02.2005
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Standard AW: Was darf ich darunter vestehen?????

Hi Crazyspeedy,

das ist ein umfassendes Thema wie z.B.:

Das Arznei- und Heilmittelrecht ist in vielfachen Aspekten verrechtlicht, sei es bei der Zulassung von Arzneimitteln, deren Verschreibung durch den Arzt, der Lieferkette von der Arzneimittelproduktion bis hin zur Abgabe des Arznei- bzw. Heilmittels an den Patienten.

Hier einige andere Beispiele:

Abgrenzung Lebensmittel - Arzneimittel und Erstattungsfähigkeit im Rahmen der GKV wie z. B. das Urteil, daß das Mittel " orthomol vision diabet " nicht zu Lasten der GKV verordnet werden darf

Dürfen Nahrungsergänzungsmittel mit Arzneimitteln verglichen werden?

Versandhandel mit Arzneimitteln

Neuere Entscheidungen zur Werbung im Bereich des Medizinrechts

Registrierung für Homöopathika

Werbung mit Anwendungsgebiet auf Arzneimittelpackung

Pflichten eines Arzneimittel-Importeurs

Off-Label-Use

Marktzugang für Generika

Kosmetikum als beihilfefähiges Arzneimittel?

Packungsbeilage

Packungsgrößenkennzeichnung

Pharmakovigilanz

Fertigarzneimittel

Festbetrag

Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie

In-vivo-Diagnostika

Verfalldatum

Rote-Hand-Brief

Das war mal ein kleiner Auszug aus dem Arneimittelrecht. So viel ich weiß, hat der gesetzliche " Schinken " 75 Seiten!


LG Blümchen
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