AW: Was darf ich darunter vestehen?????
Hi Crazyspeedy,
das ist ein umfassendes Thema wie z.B.:
Das Arznei- und Heilmittelrecht ist in vielfachen Aspekten verrechtlicht, sei es bei der Zulassung von Arzneimitteln, deren Verschreibung durch den Arzt, der Lieferkette von der Arzneimittelproduktion bis hin zur Abgabe des Arznei- bzw. Heilmittels an den Patienten.
Hier einige andere Beispiele:
Abgrenzung Lebensmittel - Arzneimittel und Erstattungsfähigkeit im Rahmen der GKV wie z. B. das Urteil, daß das Mittel " orthomol vision diabet " nicht zu Lasten der GKV verordnet werden darf
Dürfen Nahrungsergänzungsmittel mit Arzneimitteln verglichen werden?
Versandhandel mit Arzneimitteln
Neuere Entscheidungen zur Werbung im Bereich des Medizinrechts
Registrierung für Homöopathika
Werbung mit Anwendungsgebiet auf Arzneimittelpackung
Pflichten eines Arzneimittel-Importeurs
Off-Label-Use
Marktzugang für Generika
Kosmetikum als beihilfefähiges Arzneimittel?
Packungsbeilage
Packungsgrößenkennzeichnung
Pharmakovigilanz
Fertigarzneimittel
Festbetrag
Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie
In-vivo-Diagnostika
Verfalldatum
Rote-Hand-Brief
Das war mal ein kleiner Auszug aus dem Arneimittelrecht. So viel ich weiß, hat der gesetzliche " Schinken " 75 Seiten!
LG Blümchen
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