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Alt 22.02.2009, 22:50
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Standard Herstellerabschlag und Apothekenrabatt

Hier mal eine Info zum Herstellerabschlag und Apothekenrabatt

Apothekenrabatt und Herstellerabschlag


Zwangsrabatte: Apotheken und Pharma-Hersteller müssen den gesetzlichen Krankenversicherungen Rabatt auf Arzneimittel einräumen. (Foto: ABDA)Der Gesetzgeber hat die Apotheker seit Jahren verpflichtet, den gesetzlichen Krankenversicherungen einen Rabatt auf alle von ihnen zu erstattenden Arzneimittel einzuräumen. Relativ jung ist die Verpflichtung der Arzneimittelhersteller, den gesetzlichen Krankenversicherungen einen gesetzlich definierten Rabatt zu gewähren: den Herstellerabschlag. Damit soll nach Ansicht der Politik die Arzneimittelindustrie einen Beitrag zur Finanzierung des Gesundheitswesens leisten.

Apothekenrabatt

Apothekenrabatt: Der Gesetzgeber hat die Apotheker verpflichtet, den gesetzlichen Krankenkassen einen Rabatt zu gewähren. Die Höhe des Rabatts wird gesetzlich festgelegt und beträgt seit 1. April 2007 bei rezeptpflichtigen Präparaten 2,30 Euro pro Packung, bei rezeptfreien fünf Prozent vom Apothekenverkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer. 2009 wird der Apothekenrabatt voraussichtlich auf 1,70 Euro reduziert. Berichten zufolge haben sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) darauf bereits geeinigt. Die Einführung dieses Rabatts wurde einst mit dem Hinweis begründet, dass die gesetzlichen Krankenkassen die wichtigsten Kunden der Apotheken seien und Großabnehmern in der Regel Sonderkonditionen eingeräumt werden. Herstellerabschlag

Der Herstellerabschlag ist ein Zwangsrabatt, der erstmals mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz zum 1. Januar 2003 eingeführt wurde. Damals betrug er einheitlich sechs Prozent des Herstellerabgabepreises. Der Gesetzgeber verlangt inzwischen von den Arzneimittelherstellern unterschiedliche Rabatte:
Sechs Prozent Herstellerabschlag auf alle - also auf patentgeschützte und patentfreie rezeptpflichtige - von den gesetzlichen Krankenkassen erstattete Medikamente. Die sechs Prozent müssen nicht gewährt werden, wenn für ein Medikament ein Festbetrag festgelegt wurde.


Zehn Prozent Herstellerabschlag auf alle patentfreien wirkstoffgleichen Arzneimittel, soweit mindestens zwei Präparate auf dem Markt sind. Dieser Abschlag ist damit bei allen Festbetragsmedikamenten fällig sowie für alle Wirkstoffe, von denen mindestens zwei Anbieter auf dem Markt sind.


16 Prozent, also beide Abschläge, müssen Arzneimittelhersteller gewähren, deren Präparat weder mit einem Festbetrag belegt ist und die so wenige Konkurrenzpräparate auf dem Markt haben, dass kein Festbetrag festgelegt werden kann. Auf diese Medikamente treffen die Voraussetzungen für beide Abschläge zu. In der Regel handelt es sich dabei um so genannte Alt-Originale, deren Marktbedeutung so gering ist, dass sie für Generika-Anbieter wirtschaftlich uninteressant sind.
Nach Angaben des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie summierten sich die Abschläge im Jahr 2007 auf rund eine Milliarde Euro. Die Rabatte schmälern die Erträge der Hersteller, da sie direkt vom Gewinn abgehen – falls der in dieser Höhe überhaupt vorhanden ist. Insbesondere die Renditen mittelständischer Unternehmen liegen in der Regel darunter, so dass entweder die Substanz der Unternehmen ausgezehrt wird oder Forschungsaufwendungen gestrichen werden müssen.
Individuelle Rabatte

Seit der Einführung des Beitragssatzsicherungsgesetzes zum 1. Januar 2003 dürfen einzelne Krankenkassen oder Krankenkassenverbände mit einzelnen Herstellern individuelle Rabatte auf die zu ihren Lasten verschriebenen Medikamente aushandeln. Die ersten Verträge kamen aber erst Mitte 2005 zustande. Rabattvereinbarungen mit den Kassen haben mittlerweile erheblich an Bedeutung gewonnen.

(Stand: 20. Oktober 2008)

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