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  #1 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 13:17
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Standard Kündigung des Arbeitnehmers

weiß jemand welches Datum zählt wenn ich kündige? Der Eingang im Unternehmen (Einwurfeinschreiben) oder mein Beleg von der Post über das Einschreiben (also 1 Tag vorher).
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  #2 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 13:49
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Standard AW: Kündigung des Arbeitnehmers

Da wo es ankommt logischerweise.
Ist doch aber im Normalfall völlig egal, weil man ja normalerweise eh erst zum Ende eines Monats kündigen kann.
Oder willst den Brief erst am 30.6. einwerfen?

S.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 14:00
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Standard AW: Kündigung des Arbeitnehmers

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum der mindestens zwischen dem Zugang der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen muss.
(aus Arbeitsrecht Ratgeber)
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  #4 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 14:25
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Standard AW: Kündigung des Arbeitnehmers

Zitat:
Zitat von Slayer Beitrag anzeigen
Da wo es ankommt logischerweise.
Ist doch aber im Normalfall völlig egal, weil man ja normalerweise eh erst zum Ende eines Monats kündigen kann.
Oder willst den Brief erst am 30.6. einwerfen?

S.
Ja, das will ich, da ich evt. am selben Taq eine weitere Zusage zu einem anderem Datum bekommen könnte und diese bevorzugen würde.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 14:29
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Standard AW: Kündigung des Arbeitnehmers

Zitat:
Zitat von mirabelle Beitrag anzeigen
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum der mindestens zwischen dem Zugang der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen muss.
(aus Arbeitsrecht Ratgeber)
danke liebe Mirabelle,

weißt du auch, ob es genügt wenn man vor Eingang der schriftlichen Kündigung am letztmöglichen Tag Kündigungstag dem Arbeitgeber per Fax oder E-Mail vorab die Kündigung zukommen lässt?
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  #6 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 14:33
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Standard AW: Kündigung des Arbeitnehmers

Bei Fax oder Mail kann die Gegenseite immer behaupten, nichts erhalten zu haben, sowas muss eh immer schriftlich geschehen.
Notfalls fährste am 30.6. direkt zu deiner Firma hin und gibst denen die Kündigung direkt in die Hand und lässt es Gegenzeichnen.

@mirabelle
Ist doch logisch, dass die Gegenseite nicht noch 5 Tage später ne Kündigung bekommen kann, ach überigens, ich habe gekündigt zum letzen Monat.

S.

Geändert von Slayer (23.06.2011 um 14:39 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 16:44
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Standard AW: Kündigung des Arbeitnehmers

so weiß nun Bescheid. wenn jemand irgendwann mal genaue Infos benötigt gerne pm an mich.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 18:50
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Standard AW: Kündigung des Arbeitnehmers

Kann man alles googeln.
Ich hoffe, du triffst die richtige Entscheidung.

Es gab sogar mal nen Bericht, wo selbst eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein als ungültig gewertet wurde, da der Empfänger einfach behauptet hatte, in dem angekommenden Briefumschag sei nichts drin gewesen und die Firma auch nicht das Gegenteil beweisen konnte.

Rein juristisch würde dies ja bedeuten, jeder müsste seine Kündigung persönlich vorbeibringen.

Geändert von Slayer (23.06.2011 um 18:55 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 19:22
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Standard AW: Kündigung des Arbeitnehmers

hab mit meinem Advokat telefoniert
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  #10 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 19:52
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Standard AW: Kündigung des Arbeitnehmers

Ich habe sicherheitshalber schon "3fach" gekündigt: mail + fax + einschreiben

Sicher ist sicher !

Da kann sich auch keiner blöd stellen, von wegen Kündigung nicht erhalten.
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