Pharmaberater.de

Startseite| Forenübersicht| Chat| Recht1.de|


T5 JobMesse für Pharmaberater/Klinikreferenten/Medizinprodukteberater

13.06.2012: Berlin – Kongresszentrum Adlershof – Rudower Chaussee 17, 12489 Berlin > Anmeldung
23.10.2012: Hamburg – Handwerskammer Hamburg – Holstenwall 12, 20355 Hamburg > Anmeldung

Projekt-Team GmbH – Personalberatung

Aktuelle Außendienstpositionen: Pharma, Klinik, MPB
www.projekt-team.de


Zurück   Pharmaberater.de > Werkzeugkiste

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 29.12.2008, 11:18
Moderator
*****
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: in der wunderschönsten Gegend Deutschlands
Beiträge: 5.976
Standard Versorgungsstufen für Kliniken

Die Versorgungsstufe beschreibt die Stellung eines Allgemeinkrankenhauses in Deutschland im Krankenhausbedarfsplan des jeweiligen Bundeslandes. Die spezielleren Fachkrankenhäuser werden dort in der Regel nicht aufgeführt.
Inhaltsverzeichnis


* 1 I. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Grundversorgung)
* 2 II. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Regelversorgung)
* 3 III. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Schwerpunktversorgung)
* 4 IV. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Maximalversorgung)
* 5 Schlagwort: „Supramaximalversorgung“
* 6 Weblinks

I. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Grundversorgung) [

Krankenhäuser der Grundversorgung leisten einen Beitrag zur Grundversorgung der Bevölkerung. Sie verfügen entweder über eine Abteilung der Fachrichtung Innere Medizin oder Chirurgie. Im Einzelfall sind bei Bedarf auch beide möglich. Eigene Abteilungen für Teilgebiete einer Fachrichtung werden nicht vorgehalten. Häufig sind hier auch Belegärzte tätig.

II. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Regelversorgung)

Krankenhäuser der II. Versorgungsstufe stellen die Grundversorgung sicher. Sie müssen die Fachrichtungen Chirurgie und Innere Medizin umfassen, bei entsprechendem Bedarf auch die Fachrichtungen Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO, Augenheilkunde und in besonderen Einzelfällen auch Urologie und Orthopädie. Unterabteilungen innerhalb einzelner Fachrichtungen werden, wie auch bei Krankenhäusern der Grundversorgung, nicht vorgehalten. Belegärzte haben auch hier häufig Betten.

III. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Schwerpunktversorgung)

Diese Versorgungsstufe heißt in manchen Bundesländern Schwerpunktversorgung, in anderen Zentralversorgung.

Krankenhäuser der III. Versorgungsstufe erfüllen in Diagnose und Therapie auch überörtliche Schwerpunktaufgaben. Ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung hat mindestens eine Abteilung für Innere Medizin, getrennte Abteilungen für Unfallchirurgie und Viszeralchirurgie, sowie Radiologie und Anästhesie. Neben den Fachrichtungen der II. Versorgungsstufe können, sofern ein entsprechender Bedarf festgestellt wird, auch Pädiatrie, Neurologie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie vorgehalten werden.

IV. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Maximalversorgung)

Krankenhäuser der Maximalversorgung müssen im Rahmen des Bedarfs mit ihren Leistungsangeboten über Krankenhäuser der III. Versorgungsstufe wesentlich hinausgehen. Sie sollen die entsprechenden hoch differenzierten medizinisch-technischen Einrichtungen, zum Beispiel auch medizinische Großgeräte wie Computertomographie oder Kernspintomographie vorhalten. Universitätskliniken und Berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken (BG-Krankenhäuser) nehmen diese Aufgabe beispielsweise wahr.

(Diese Einteilung stammt aus dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKRG). In anderen Bundesländern sind die Anforderungen ähnlich.)

Schlagwort: „Supramaximalversorgung“

Verschiedene Universitätskrankenhäuser beanspruchen für sich, zum Beispiel im Hinblick auf die Bewältigung eines Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (ManV), als Krankenhaus der Supramaximalversorgung zu gelten. Diese Bezeichnung existiert aber nicht in den Krankenhausbedarfsplänen.
__________________
„Wenn wir bedenken, daß wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt.“ (Mark Twain)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Loading

Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.1.0
(c) 2003-2008 Pharmaberater.de
Impressum, rechtl. Informationen