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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 20:01
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Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 131
Standard Was darf ich darunter vestehen?????

Wenn eine Firma in ihrer Stellenanzeige Kenntnisse im Arzneimittelrecht vordert????
Das Thema Arzneimittelrecht hat man doch in jeder Pharmareferentenschule durchgemacht und man ist ja auch irgendwie jeden Tag damit konfrontiert...
Den Punk sehr gute Kenntnisse zur aktuellen Gesundheitspolitik kann ich ja noch verstehen
aber das andere???


Klärt mich mal auf....
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 20:22
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 21.02.2008
Ort: in der Nähe einer Stadt, wo garantiert KEINER Urlaub macht
Beiträge: 406
Standard AW: Was darf ich darunter vestehen?????

...tja, was der punk so alles vordert.... *grins*
nein, spass beiseite - gllaubst du wirklich, dass diese basics, die du während deiner ausbildung bekommen hast, allumfassend sind?
Es geht heute doch um viel mehr, diese ganze antikorruptions-story, da sind die firmen höllisch vorsichtig geworden, weil ihnen bei kleinster gelegenheit an die karre gepisst wird...
wir bekommen alle paar wochen ein update, welches wir unterzeichnet zurückschicken müssen..
und das , was die tägliche arbeit im normalo-AD so abverlangt - naja, das hält sich in grenzen.
und um sicher zu gehen, dass diesbezüglich alles richtig läuft, vielleicht auch weil die aufgabenstellung speziell in die richtung zielt???
also ich finde an dieser anforderung in der heutigen pharmalandschaft nix anstößiges... das wird denke ich, jetzt häufiger so vorkommen.
aber da wissen sicher andere noch viel mehr dazu..
gruß
saya
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 20:51
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 131
Standard AW: Was darf ich darunter vestehen?????

Na das man heut zu tage auf dem neusten Stand sein muß ist mir schon klar.....:-)
Aber das dies so explizit im Profil erwähnt wird kam mir merkwürdig vor...
So als wollte man sichergehen das der Bewerber Lücken im System kennt...
Kann mich aber auch einfach nur täuschen weil ich zur Zeit schon so viele
Jobangebote gelesen habe..............
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  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 21:11
Benutzerbild von Z451904
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Registriert seit: 16.01.2009
Beiträge: 1.518
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Standard AW: Was darf ich darunter vestehen?????

Es ist ja immer die Frage als was du dich da bewirbst, für den normalen API-Außendienst würde ich da eher reininterpretieren dass die schon genug bewerber hatten die vom Tuten und Blasen keine Ahnung hatten und deswegen das Profil in diese Richtung abgerundet haben, wenn es Klinik- oder andere ADs sind, sollte man sich ja gerade da auch besonders gut auskennen weil dort die größen Fallstricke für Unternehmen liegen.
Andere Interpretation könnte sein, dass die gut informierte Leute suchen weil sie selber diesbezüglich nicht intensiv in Sachen Arzneimittelrech ung Gesundheitspolitik schulen wollen. Da beide Dinge eigentlich das täglich Brot eines PBs sind würde ich mich davon nicht bangemachen lassen vor allem wenn die einen normalen Pharmareferenten suchen.
BWG
Z.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 23:03
Benutzerbild von Blümchen
Moderatorin
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Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Bergisches Land
Beiträge: 27.102
Standard AW: Was darf ich darunter vestehen?????

Hi Crazyspeedy,

das ist ein umfassendes Thema wie z.B.:

Das Arznei- und Heilmittelrecht ist in vielfachen Aspekten verrechtlicht, sei es bei der Zulassung von Arzneimitteln, deren Verschreibung durch den Arzt, der Lieferkette von der Arzneimittelproduktion bis hin zur Abgabe des Arznei- bzw. Heilmittels an den Patienten.

Hier einige andere Beispiele:

Abgrenzung Lebensmittel - Arzneimittel und Erstattungsfähigkeit im Rahmen der GKV wie z. B. das Urteil, daß das Mittel " orthomol vision diabet " nicht zu Lasten der GKV verordnet werden darf

Dürfen Nahrungsergänzungsmittel mit Arzneimitteln verglichen werden?

Versandhandel mit Arzneimitteln

Neuere Entscheidungen zur Werbung im Bereich des Medizinrechts

Registrierung für Homöopathika

Werbung mit Anwendungsgebiet auf Arzneimittelpackung

Pflichten eines Arzneimittel-Importeurs

Off-Label-Use

Marktzugang für Generika

Kosmetikum als beihilfefähiges Arzneimittel?

Packungsbeilage

Packungsgrößenkennzeichnung

Pharmakovigilanz

Fertigarzneimittel

Festbetrag

Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie

In-vivo-Diagnostika

Verfalldatum

Rote-Hand-Brief

Das war mal ein kleiner Auszug aus dem Arneimittelrecht. So viel ich weiß, hat der gesetzliche " Schinken " 75 Seiten!


LG Blümchen
__________________
Kleinigkeiten sind es, die Perfektion ausmachen, aber Perfektion ist alles andere als eine Kleinigkeit.

Henry Royce
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  #6 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 08:01
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 131
Standard AW: Was darf ich darunter vestehen?????

Danke Blümchen....:-)
Hab das Buch schon im Netz gefunden und ich glaube ich sollte mir das mal zulegen....
Nur damit man villeicht nochmal das ein oder andere nachschlagen kann....
Sowas fehlt nämlich noch in meiner Büchersammlung....:-)

LG Crazy
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  #7 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 09:49
Benutzerbild von Z451904
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Registriert seit: 16.01.2009
Beiträge: 1.518
Z451904 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard AW: Was darf ich darunter vestehen?????

na ich weiss nicht ob das nicht ein typisches Buch ist wo man nie reinschaut. Das was de brauchst kannste dir doch sicher auch ergooglen.
BWG Z.
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