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T5 JobMesse für Pharmaberater/Klinikreferenten/Medizinprodukteberater
13.06.2012: Berlin – Kongresszentrum Adlershof – Rudower Chaussee 17, 12489 Berlin
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23.10.2012: Hamburg – Handwerskammer Hamburg – Holstenwall 12, 20355 Hamburg
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Projekt-Team GmbH – Personalberatung
Aktuelle Außendienstpositionen: Pharma, Klinik, MPB
www.projekt-team.de
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..noch ne (doofe) frage:
bekommt man eigentlich arbeitslosengeld I wenn man eine abfindung bekommen hat, oder anteilig oder gar nix oder wie wird das berechnet?? sorry, ich hatte die situation nie, es interessiert mich aber mal, man weiß ja nie.... und dann gabs noch mal das thema "aufhebungsvertrag" - soll auch son ganz schlimmer fehler sein...irgendwie gibts dann kein ALG... ![]() ihr wisst das immer alle so gut. ![]() gruß saya
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..die dummheit und das universum sind unendlich - wobei ich mir beim universum nicht mehr so sicher bin...(A.Einstein) |
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Man bekommt ganz normal AlG1, alle Prämien zählen mit. Das AlG1 kann man sich ganz leicht ausrechnen Gesamtbrutto geteilt durch zwei (bei Steuerklasse 1u. 4) von diesen 50% bekommt man dann 67% mit Kind oder 60% bei kinderlosen. Wenn man in dem Jahr davor gute Prämien hatte, ist es halb so schlimm. Im Aufhebungsvertrag muss stehen, dass dieser betriebsbedingt geschlossen wurde, dann gibt es keine Sperre.
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Wobei das Arbeitsamt auch häufiger eine Sperre bei einem Aufhebungsvertrag verhängt! Muß man dann vor dem Sozialgericht einklagen; dauert in der Regel über 6 Monate!!
Das ALG hat eine Obergrenze, egal wieviel man verdient hat. M.E. liegt es bei 2100 Euro oder 2.200 Euro. Blümchen
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Wer versucht, mich zu ändern, ....muß mit Nebenwirkungen rechnen! |
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Zitat:
Beim Aufhebungsvertrag willigst du ein, das du im Einvernehmen das Unternehmen verlässt. Du unterschreibst den Vertrag, also sind beide Seiten einverstanden (der Zusatz "betreibsbedingt" schützt nicht wirklich). Deswegen gibst ne Sperre beim ALG1 Bei einer betriebsbedingten Kündigung geht die Beendigung des Arbeitsverhältnissses nur vom Arbeitgeber aus, du kannst nix dafür, deswegen Abfindung und keine Sperre.
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Gruß vom Alten Mann PS: Wer RächtschreipFäler finded, darv si beLhaetn. |
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Die Sperre gibt es nicht zwingend. Der Aufhebungsvertrag muß ausdrücklich so formuliert sein, daß er nur einer zwingend folgenden betriebsbedingten Kündigung zuvorkommt. Dann muß es nicht zu einer Sperre kommen (prima), kann aber doch (dann Klage...).
Üblicherweise beträgt in diesem Fall die Sperre 3 Monate. Die Höhe einer Abfindung spielt -üblicherweise- keine Rolle, d.h. auch ohne Abfindung könnte es zu einer Sperre kommen. |
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hallo zusammen,
danke für die Antworten bzgl meiner Frage. Im aktuellen "Spiegel" steht diesbezüglich ein kleiner, aber feiner Artikel. Bis 250.000 € pro MA, wenn sie sich "schnell" entscheiden - innerhalb 30 Tagen. LG Saya
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..die dummheit und das universum sind unendlich - wobei ich mir beim universum nicht mehr so sicher bin...(A.Einstein) |
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Die ganzen Zahlen und Daten zur Abfindung und Turbo-Prämie betreffen bisher ausschließlich Nycomed-Mitarbeiter. Bei Takeda direkt weiß kein Mensch wie es weiter geht oder was passiert
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