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  #1 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 22:23
Moderatorin
*****
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Im Bergischen
Beiträge: 32.110
Standard Firmen Weihnachtsfeier

Nun sind sie wieder voll im Gange oder stehen noch bevor! Die heißgeliebten Weihnachtsfeiern!:-)

Liebe Belegschaft,
wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das anstrengende
Geschäftsjahr mit einer gemeinsamen Weihnachtsfeier in unserem Frühstücksraum
beenden.
Da es im letzten Jahr einige etwas unerfreuliche Zwischenfälle gab, möchte die
... Geschäftsleitung im Vorfeld auf gewisse Spielregeln hinweisen, um die besinnliche
Feier auch im rechten Rahmen ablaufen zu lassen.
Wenn möglich, sollten die Mitarbeiter den besagten Raum noch aus eigener
Kraft erreichen und nicht im alkoholisierten Zustand von Kollegen hineingetragen
werden. Eine Vorfeier ab den frühen Morgenstunden sollte möglichst vermieden werden.
Es wird nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit ihrem Stuhl direkt an das kalte
Buffet setzen. Jeder sollte mit seinem gefüllten Teller einen Platz an den Tischen
aufsuchen! Auch die Begründung "Sonst frisst mir der Meier die ganzen
Melonenschiffchen weg" kann nicht akzeptiert werden.
Schnaps, Wein und Sekt sollten auch zu vorgerückter Stunde nicht direkt aus der Flasche
getrunken werden. Besonders wenn man noch Reste der genossenen Mahlzeit im Mund
hat. Der Hinweis "Alkohol desinfiziert" beseitigt nicht bei allen Mitarbeiten
das Misstrauen gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.
Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine Mischung aus
Hagebuttentee und Super-Bleifrei ausgetauscht hat, wird darum gebeten, diesen
Scherz nicht noch einmal zu wiederholen. Sicherlich ist uns allen noch in Erinnerung, was
passierte, als Kollege Moosbacher sich nach dem dritten Glas eine Zigarette anzündete.
Sollte jemand nach Genuss der angebotenen Speisen und Getränke von einer gewissen
Unpäßlichkeit befallen werden, so wird darum gebeten, die dafür vorgesehen
Örtlichkeiten aufzusuchen. Kollege Schulz war im vergangenen Jahr über den
unerwarteten Inhalt seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert.
Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die Originaltexte gewählt werden.
Einige unserer Auszubildenden sind noch minderjährig und könnten durch einige
Textpassagen irritiert werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, dass einige der
männlichen Kollegen sich noch nicht zur Blutuntersuchung zwecks Feststellung der
Vaterschaft gemeldet haben. Unsere im Mutterschaftsurlaub befindliche Mitarbeiterin
Frl. Kluge meint, es bestände ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der letztjährigen
Weihnachtsfeier und der Geburt ihrer Tochter Sylvia im September dieses Jahres.

Der Chef
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