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  #1 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 10:37
Moderatorin
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Standard Arbeitszimmer ist wieder absetzbar !!

Arbeitszimmer zuhause ist wieder steuerlich absetzbar

Die geltende Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ist verfassungswidrig. Diesen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag veröffentlicht. Die geltende Regelung wurde mit fünf zu drei Richterstimmen für grundgesetzwidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss die Regelung sogar rückwirkend zum 1. Januar 2007 ändern. (AZ: 2 BvL 13/09)

Blümchen
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 18:01
Moderatorin
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Standard AW: Arbeitszimmer ist wieder absetzbar !!

Unnu kann man Einspruch einlegen oder gabs da nicht auch Fristen?
__________________
Gruß
Hino

Gemüse schmeckt viel besser, wenn man es mit 2-3 Steaks würzt.


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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 22:17
Moderatorin
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Standard AW: Arbeitszimmer ist wieder absetzbar !!

Wenn der Steuerberater das seit 2007 geltend gemacht hat, d.h. immer mit veranlagt hat, gibt es automatisch die Rückerstattung. Wenn man es nicht geltend gemacht hat, kann man es wohl nicht nachfordern, auch wohl mit Einspruch nicht.

Blümchen
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  #4 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 00:46
Moderatorin
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Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Im Bergischen
Beiträge: 32.110
Standard AW: Arbeitszimmer ist wieder absetzbar !!

Hier noch mal die genaue Erklärung:

Wer gegen seinen Steuerbescheid für die betroffenen Jahre ab 2007 Einspruch eingelegt hat, bekommt automatisch das Geld vom Finanzamt nachgezahlt. Wessen Bescheid noch nicht älter als ein Monat ist, kann zumindest gegen diesen noch Einspruch einlegen. Wer einen Vorläufigkeitsvermerk - der ab 2009 erteilt wurde - auf seinem Steuerbescheid hat, bekommt ebenfalls automatisch sein Geld. Wer noch keine Steuererklärung für die Jahre ab 2007 abgegeben hat, kann diese nachträglich machen und profitiert vom neuen Urteil. Wer in den betroffenen Jahren aber das Arbeitszimmer nicht angegeben hat, geht nach jetzigem Stand leer aus.

Blümchen
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  #5 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 23:19
Benutzer
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Beiträge: 83
Standard AW: Arbeitszimmer ist wieder absetzbar !!

Das Abrbeitszimmer muss angegeben sein.Wenn das Arbeitszimmer nicht annerkannt wurde,muss Einspruch eingelegt werdem, ist noch füralle offenene Steuerbescheide möglich.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 00:28
Erfahrener Benutzer
***
 
Registriert seit: 20.05.2011
Beiträge: 101
Standard AW: Arbeitszimmer ist wieder absetzbar !!

@Purzel
Steht doch oben im Posting von Blümchen alles genau beschrieben! War jetzt nicht zwingend nötig Deine Erklärung!

Obstsalat
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