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Habe im Jänner ein Zeugnis einer meiner Vorfirmen zugesandt bekommen, sowas habe ich noch nie gehabt. Es steht im Zeugnis nur mein Tätigkeitsbereich, wofür ich zuständig war, Seminare usw. - kein Gruß, kein guter Wunsch, nicht einmal ein höflicher Abschiedsgruß. Sieht einfach wie eine Arbeitsbescheinigung aus - diese Aufgabenbereiche wurden gemacht, nicht wie was oder sonstwas? Gut oder schlecht? Keine Ahnung, da ich sowas vorher noch nie in meinem Leben gesehen hatte.
Was meint ihr dazu? Kann man sowas Seltsames überhaupt jemandem zeigen? Geändert von Henrica (03.03.2010 um 14:14 Uhr). |
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Es gibt einfache Arbeitszeugnisse (=Arbeitsbescheinigungen) und qualifizierte Arbeitszeugnisse (= inkl. Beurteilung Deiner Leistungen). Hört sich an als hättest Du nur ein einfaches erhalten. Nach § 109 der Gewerbeordnung hast Du das Recht, ein qualifiziertes Zeugnis zu fordern. Allerdings gilt dabei eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, ab dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Ich würde das qualifizierte Zeugnis nachträglich anfordern. Wenn Dein Verhältnis zum Arbeitgeber gut war, handelt es sich vielleicht nur um ein Standard-Vorgehen der PA, weil ein einfaches Zeugnis weniger Arbeit macht. Wenn nicht wird das qualifizierte Zeugnis wohl auch nicht so prall ausfallen, aber dann hast Du immernoch die Wahl, welches Dokument Du einem potenziellen neuen Arbeitgeber eher zeigen willst. |
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Liene Henrica,
wenn es eine Deiner Vorfirmen war, ist es doch möglich, daß sich zwischenzeitlich ( wie ja heute bekannterweise über Nacht üblich) die ganze "obere Etage" umgestellt hat und Keiner mehr in der Lage ist, wirklich etwas über Dich zu schreiben. Man schaut nur einfach auf den Personalbogen: Aha, Name, Adresse, Gebiete, jo hatte se, und fertig. Ist denn die Unterschrift auf dem Zeugnis noch eine Dir bekannte????
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Das Verhängnis unserer Kultur ist, dass sie sich materiell viel stärker entwickelt hat als geistig. Albert Schweitzer |
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Hi Sannchen,
jetzt habe ich es bestätigt bekommen, ist ein einfaches Arbeitszeugnis, naja.... Da ich in der Firma eine "nette" RL hatte, die persönlich was gegen mich hatte, hatte nix mit den Zahlen zu tun - die waren immer Top - wird ein anderes Zeugnis auch nicht prall ausfallen, sondern sicher gespickt mit netten Umschreibungen. @Füchsin: die Etage hat sich nicht geändert, meine RL konnte mich einfach nicht ab - egal was ich getan oder gemacht habe, oder wie gut die Zahlen auch waren - so einfach - und leider primitiv war das.... So ist es mir in der trockenen Formulierung aber auch inzwischen lieber, ich sage dann halt dem potentiellen AG das die Chemie einfach nicht gestimmt hat - das war ja auch der Kündigungsgrund. Ich finde so ein Verhalten nach so langer Zeit trotzdem ein absolutes Armutszeugnis, und zeigt mir das sich in der Firma leider überhaupt nichts geändert hat. Naja, mußte auch erst 12Jahre PB sein, um so ein "Zeugnis" zu kriegen. Geändert von Henrica (03.03.2010 um 17:37 Uhr). |
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@Henrica
Ich würde mich nicht nur mit einem einfachen Arbeitszeugnis zufrieden geben. Dir steht in jedem Fall ein qualifiziertes Zeugnis zu! Basta! Und ich würde unter Nachdruck darauf bestehen! Gerade ein qualifiziertes Zeugnis ist in der heutigen Zeit schon ein wichtiger Faktor. Du kannst z.B. ein Zeugnis vorformulieren und diesen Entwurf an Deine Exfirma schicken. Es dürfen Dir aufgrund Deines Zeugnisses keine Nachteile bei Bewerbungen entstehen, und darauf würde ich auch bestehen, hin oder her, ob die/der RL nach Nasenfaktor gehandelt hat! Ganz eindeutig: Das geht nicht! Viel Glück wünscht Dir Blümchen
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Wer versucht, mich zu ändern, ....muß mit Nebenwirkungen rechnen! |
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Hallo Blümchen,
nachdem ich mir das ganze durch den Kopf gehen ließ - und auch aufgrund Deines Postings - werde ich nochmal ein qualifiziertes Zeugnis einfordern! Mit einer Arbeitsbescheinigung wie am Bau kann ich mich nirgends bewerben, dieses Zeugnis kann man sicher keinem zusenden, ohne sofort aussortiert zu werden. Leider steht die gesetzliche Lage im Alpenland gegen mich - hier muß der AG Dir nur ein einfaches Zeugnis ausstellen, qualifiziertes Zeugnis muß er nicht, liegt in seinem gnädigen Ermessen - trotzdem werde ich mich nochmal höflich aber bestimmt an die Firma wenden - bin ja dort nicht nur 2 Monate gewesen!! Geändert von Henrica (04.03.2010 um 08:56 Uhr). |
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Blümchen hat eindeutig recht.
Versuch macht kluch ;o) wenns bei euch im Ländle so blöde Gesetze gibt, dachte es gäbe da eine bundesweite einige Reglung?!
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Das Verhängnis unserer Kultur ist, dass sie sich materiell viel stärker entwickelt hat als geistig. Albert Schweitzer |
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Hallo Henrica,
ich hatte auch schon Probleme ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten. Mein Ratschlag: Schreibe doch einen eigenen Zeugnisvorschlag an die Firma. Ich habe es auch schon so gemacht und es wurde dann letztlich so akzeptiert. |
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ich gehe gerade wegen eines Zeugnisses welches nicht angemessen war vor das Arbeitsgericht. Leider wollte mir diese Firma trotz guter Leistungen dieses auch nicht bescheinigen. Ich werde berichten. Hat mich viel Kraft gekostet bisher und ich habe mir diesen Schritt reiflich überlegt, aber ich denke auch, dass ich in der heutigen Zeit das Zeugnis wahrscheinlich irgendwann nochmal benötigen werde.
Hier war es vermutlich auch eine persönliche ABneigung eines Vorgesetzten.
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Leben ist das, was passiert, während Du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen. (John Lennon) |
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Hallo Lucky,
tut mir leid, daß es Dir ebenso ergeht . Ich bin neugierig, ob meine Ex-Chefin so gnädig ist und mir ein objektives Zeugnis doch noch ausstellt. Werde es nochmal versuchen, schreibe dazu einen höflichen Brief, und dann kann ich nur abwarten. Sonst muß man offensiv mit solchen ... umgehen, und halt in der Bewerbung versuchen zu erklären - und halt die Wahrheit sagen... bei einer lieben Freundin hat es so geklappt, die war ganze 6!! Jahre in einer Firma und bekam kein Zeugnis -- dann einen solchen Wisch wie ich - und den zeigte sie natürlich niemanden.Ich halte Dir die Daumen für die Klage, es ist wirklich unglaublich, was in manchen kranken Köpfen von solchen Ex-Vorgesetzten vorgeht. |
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